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§ 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer
19.05.2011, 13:18
Beitrag: #5
RE: § 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer
Das Problem ist doch schon:

Die Leute, die von Vornherein kein Arbeitszimmer angeben, obwohl sie ein nichtabzugsfähiges hätte, haben kein Problem mit dem § 35a EStG. Ebenso die Leute, denen einfällt, dass das Arbeitszimmer auch anderweitig mitgenutzt wird (steht Fernseher oder Schlafsofa drin).

Nutzt das der geannnte Hochschullehrer aber ausschließlich als Arbeitszimmer (nicht abzugsfähig), soll er den § 35a EStG nicht bekommen.

Ich schreibe jetzt erstmal was dazu, mal sehen, wie das FA reagiert.
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RE: § 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer - meyer - 19.05.2011 13:18

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