Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Erinnerungswert/Gesellschafterverbindlichkeit
20.05.2011, 11:04
Beitrag: #1
Erinnerungswert/Gesellschafterverbindlichkeit
Hallo,

eine GmbH hat in den Vorjahren den Ausbau eines Büros aktiviert. Die GmbH besitzt kein eigenes Grundstück. Wurde vom Vorberater auf "Grundstücke, gundstücksgleiche Rechte und Bauten" gebucht und ausgewiesen.

Nun wird das Ding in 2010 vollständig auf 0,00 abgeschrieben, was ja dem HGB entspricht, sofern mit keinem unerheblichen Veräußerungserlös gerechnet werden kann. Aber mein Problem ist jetzt, dass ich einen Vermögensgegenstand habe, den ich ab 2011 nicht mehr in der Bilanz zeige kann, weil der Buchwert ja 0,00 ist.

1. Kommt da nicht das Vollständigsgebot in die quere oder kann man das so machen?

2. Muss eine Aktiengesellschaft (nicht börsennotiert, Familien-AG) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausweisen? Ich habe nichts entsprechendes im AktG gefunden, daher würde ich nein sagen.

Grüße und Danke
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
Erinnerungswert/Gesellschafterverbindlichkeit - Cloud - 20.05.2011 11:04

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation