Bayerisches Steuerrecht (nachtr�glicher VdN)
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23.05.2011, 19:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.05.2011 19:44 von meyer.)
Beitrag: #1
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Bayerisches Steuerrecht (nachtr�glicher VdN)
Hat Bayern eigentlich eigene Steuergesetze? Zumindest muss es ein bayerisches EStG und eine bayerische AO geben.
Fall: Einspruchsverfahren gegen ESt-Bescheide. Es geht um eine doppelte Haushaltsf�hrung. Die ist aus meiner Sicht absolut eindeutig, wurde aber zu�chst wegen angeblich nicht ausreichenden Nachweisen nicht anerkannt. Bescheide sind ohne VdN. Also: Einspruch. Der Steuerpflichtige f�hrt jedes Wochenende zum Lebensmittelpunkt und zwar eine gro�ere Strecke. Die Fahrten erfolgen mit der Bahn, zwischen beiden St�dten gibt es eine hervorragende Bahnverbindung. Der Stpfl. nutzt daf�r eine Bahncard 100, also eine Jahresnetzkarte. Aufwendungen f�r die BahnCard werden im Einspruchsverfahren nachgewiesen. Geltend gemacht in der Erkl�rung war der Ansatz der Entfernungspauschale f�r die Familienheimfahrten. Aufgrund der Entfernung kein geringer Betrag und h�her als die tats�chlichen Kosten der BahnCard 100. 1. Akt Es kommen ge�nderte Bescheide, bei denen es sich lt. FA um Abhilfebescheide handeln soll. FA hat dabei aber anstelle der Entfernungspauschale nur die tats�chlichen Kosten f�r die BahnCard angesetzt. Dies offenbar bewusst, nicht etwa aus Versehen, wie sich auf Nachfrage ergibt. Also: Neuer Schriftsatz an FA, dass der Einspruch nicht erledigt sei mit Verweis auf die eindeutige Gesetzeslage, die bei doppelter Haushaltsf�hrung lediglich eine G�nstigerpr�fung, nicht etwa eine irgendwie geartete Deckelung auf tats�chliche Aufwendungen f�r �ffentlichen Verkehrsmittel vorsieht. 2. Akt Es kommen neue "Abhilfebescheide". Diese sind zahlenm��ig sogar wie gew�nscht. Pl�tzlich enthalten die Bescheid aber einen VdN. Aus meiner Sicht stellt dies eine Verb�serung dar, die nicht angek�ndigt wurde. Nat�rlich will ich den aus Gr�nden der Rechtssicherheit nicht haben. Es handelt sich im �brigen eigentlich um einen bis auf die DHHF recht einfachen Arbeitnehmerfalls, so dass auch nicht ersichtlich ist, was an Pr�fungshandlungen da noch erforderlich sein soll. Frage: An sich kann das FA ja einen VdN beif�gen, wenn in Ihrem Augen ein Fall wie auch immer nicht abschlie�end gep�ft ist (wenn es das denn begr�nden kann). Das sollte nach Verb�serungshinweis auch im Einspruchsverfahren noch m�glich sein, da dort ja sowieso noch alles offen ist. Wie verh�lt es sich aber in einem Fall wie dem vorliegenden? Gibt es eine Chance, sich darauf zu berufen, dass der Fall ja offenbar abschlie�end gepr�ft wurde oder ist man dem FA mehr oder weniger ausgeliefert, wenn es darum geht, die begehrte �nderung zu erhalten? Nat�rlich k�nnte man gegen die Verb�serung vorgehen, aber die dient ja nur dazu, dem Stpfl. die Gelegenheit zur Einspruchsr�cknahme zu geben, also den Bescheid mit dem alten Stand bestandskr�ftig werden zu lassen. Oder kennt dazu jemand irgendwelche Rechtsprechung? Mir behagt nicht, dass das Finanzamt mehr oder weniger willk�rlich einen VdN im Nachhinein setzen k�nnte, wenn man diese M�glichkeit nicht auf Spezialf�lle beschr�nkt. |
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Bayerisches Steuerrecht (nachtr�glicher VdN) - meyer - 23.05.2011 19:43
RE: Bayerisches Steuerrecht (nachtr�glicher VdN) - zaunkönig - 23.05.2011, 21:56
RE: Bayerisches Steuerrecht (nachtr�glicher VdN) - frankts - 24.05.2011, 08:38
RE: Bayerisches Steuerrecht (nachtr�glicher VdN) - Oliver Thomas - 24.05.2011, 09:14
RE: Bayerisches Steuerrecht (nachtr�glicher VdN) - meyer - 24.05.2011, 11:46
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