Bayerisches Steuerrecht (nachträglicher VdN)
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24.05.2011, 11:46
Beitrag: #5
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RE: Bayerisches Steuerrecht (nachträglicher VdN)
FA Augsburg-Stadt
Das FA war übrigens am Anfang der Meinung, der Einspruch (von Anfang diesen Jahres !) sei verfristet, obwohl er am vorletzten Tag der Frist eingegangen war. Grund: Dem SB war anscheinend (noch) nicht geläufig, dass der Zugang eines Bescheides sich auf den nächsten Werktag verschiebt, wenn der dritte Tag nach Aufgabe zur Post ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist. Nachdem ich die Fristberechnung schriftlich vorgerechnet hatte, kam als als Antwort nur: "Zu Ihrem form- und fristgerecht eingelegten Einspruch werden zur weiteren Bearbeitung noch folgende Nachweise benötigt ..." |
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Nachrichten in diesem Thema |
Bayerisches Steuerrecht (nachträglicher VdN) - meyer - 23.05.2011, 19:43
RE: Bayerisches Steuerrecht (nachträglicher VdN) - zaunkönig - 23.05.2011, 21:56
RE: Bayerisches Steuerrecht (nachträglicher VdN) - frankts - 24.05.2011, 08:38
RE: Bayerisches Steuerrecht (nachträglicher VdN) - Oliver Thomas - 24.05.2011, 09:14
RE: Bayerisches Steuerrecht (nachträglicher VdN) - meyer - 24.05.2011 11:46
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