Erlass SZ / Abrechnungsbescheid (§218(2)AO)
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24.05.2011, 17:34
Beitrag: #2
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RE: Erlass SZ / Abrechnungsbescheid (§218(2)AO)
Naja, die Begründung ist ja richtig. Wenn du vorträgst, dass keine SZ hätten entstehen dürfen, dann ist das Sache eines Rechtsbehelfsverfahrens, nicht einer Billigkeitsmaßnahme. Und das Rechtsbehelfsverfahren kriegst du nur über den Abrechnungsbescheid.
So wie ich das sehe, wurde über den Antrag auf Erlass eines Abrechnungsbescheides nicht entschieden. Die Frage ist nun, ob dieses Untätigsein einen VA darstellt, der dann wieder einspruchsfähig ist. Wahrscheinlich hat der Sachbearbeiter den Hilfsantrag schlicht überlesen. Ich würde ihn noch mal an prominenterer Stelle in einen Brief setzen. ® |
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Erlass SZ / Abrechnungsbescheid (§218(2)AO) - Dragon - 24.05.2011, 16:32
RE: Erlass SZ / Abrechnungsbescheid (§218(2)AO) - ecro - 24.05.2011 17:34
RE: Erlass SZ / Abrechnungsbescheid (§218(2)AO) - meyer - 24.05.2011, 18:14
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