§ 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer
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27.05.2011, 09:08
Beitrag: #6
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RE: § 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer
Zitat:Halte es im Augenblick auch für fraglich, ob da ein FG im Sinne des Steuerpflichtigen entscheidet.Bin ich anderer Meinung, aber "Vor Gericht und auf hoher See...". Lt. BMF: "Die Steuerermäßigung für Aufwendungen ist ausgeschlossen, soweit diese zu den Betriebsausgaben oder Werbungskosten gehören oder wie solche behandelt werden." Nunja, das AZ wird ja hier eben wohl nicht wie WK behandelt, weil es hier nicht zu den abzugsfähigen WK gehört. |
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§ 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer - meyer - 17.05.2011, 16:26
RE: § 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer - phönix - 17.05.2011, 16:49
RE: § 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer - meyer - 17.05.2011, 19:35
RE: § 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer - zaunkönig - 17.05.2011, 23:10
RE: § 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer - meyer - 19.05.2011, 13:18
RE: § 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer - Opa - 27.05.2011 09:08
RE: § 35a EStG und nicht abziehbares Arbeitszimmer - meyer - 27.05.2011, 12:45
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