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VBL Beiträge abzugsfähig?
09.06.2011, 09:51
Beitrag: #4
RE: VBL Beiträge abzugsfähig?
Also aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, daß die VBL Beträge, die auf der LSt.-Bescheinigung stehen, immer Riester Beiträge sind. Das Problem ist nur, das viele AN, wenn man sie nach einer Riesterrente fragt, gar nicht wissen, daß sie eine haben. Hier im öffentl. Dienst wurden die Beiträge, die früher als betriebliche AV gezahlt wurden, in einen Riestervertrag umgewandelt wurden, ohne die AN zu informieren. Ich habe fast täglich das Problem, daß ich den Leuten begreiflich machen muss, daß sie eine Riesterrente haben. Viele kommen mit dem "Papierkrieg" zu mir und ich fange dann an erstmal die Zulagen zu beantragen. Leider ist das nur max. 2 Jahre rückwirkend möglich. Ich habe sehr viele Fälle wo Zulagen von mehreren hundert Euro einfach aus Unwissenheit nicht beantragt wurden, weil die Beschäftigten einfach nicht informiert wurden. Hinzu kommt auch, daß die Formulare (Anträge) extrem Augenschädlich sind. Dagegen sind die Steuerformulare noch einfach und verständlich. Mittlerweile rate ich jedem, der mich nach der Riesterrente fragt, davon ab. Ich stehe mit dem ganzen Verfahren mittlerweile auf totalem Kriegsfuß, hab ja schon ein paar Beiträge wohl dazu geschrieben. Die ganze Riestersache macht nur für die Anbieter Sinn, aber für die AN nicht. Hatte gerade gestern einen Fall wo der Vertrag seit 2007 besteht: bisher eingezahlte Beiträge ca. 2.400,- bisher festgesetzte Zulagen ca. 50,-. Da sprangen alle Alarmglocken an, denn den Antrag hab ich damals selber ausgefüllt und das mit der Dauervollmacht die Zulagen jedes Jahr automatisch zu beantragen, aber anscheinend hat das nur in 2007 funktioniert. Jetzt versucht der Mandant Einsicht in das damalige Original zu bekommen. Nur ist dieses spurlos verschwunden. Wen wunderts, daß die Versicherung das nicht finden kann. Jetzt haben wir schnell noch einen Antrag für 09 und 10 und die nächste Jahre gestellt, aber die Zulagen für 08 von fast 100,- sind wahrscheinlich weg. Tja, in den letzten 5 Jahren sind fast 2.500,- auf den Vertrag eingezahlt worden und der aktuelle Stand auf dem Konto sind gerademal 1.500,-. Wenn mir dann einer erzählen will, daß dies eine lohnden Altersvorsorge sein soll, zumal der Mandant in 2 Jahren in Rente geht, dann beherrscht er nicht das 1x1.
So, jetzt hab ich mich abreagiert, aber für mich gehört der Riester in den Knast.
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VBL Beiträge abzugsfähig? - Bogo - 08.06.2011, 10:07
RE: VBL Beiträge abzugsfähig? - Opa - 08.06.2011, 12:29
RE: VBL Beiträge abzugsfähig? - Opa - 09.06.2011 09:51

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