§ 17 und Halbeinkünfteverfahren
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27.07.2011, 18:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.07.2011 18:14 von Cloud.)
Beitrag: #20
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RE: § 17 und Halbeinkünfteverfahren
Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot sind nicht anzuwenden, wenn objektiv wertlose Anteile aus buchungstechnischen Gründen zu einem symbolischen Kaufpreis (z.B. von 1 ¤) veräußert werden (BFH, Urteil v. 6.4.2011 - IX R 61/10; veröffentlicht am 27.7.2011).
Werden bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften veräußerungsbedingte Einnahmen (Veräußerungspreis) erzielt, sind Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot auch im Verlustfall anzuwenden (BFH, Urteil v. 6.4.2011 - IX R 40/10; veröffentlicht am 27.7.2011). |
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