§ 17 und Halbeinkünfteverfahren
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28.07.2011, 13:46
Beitrag: #27
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RE: § 17 und Halbeinkünfteverfahren
Also, Tante Wiki meint, ein Frame ist ein Teilbereich einer HTML-Seite, in dem eine andere HTML-Seite dargestellt werden kann. Das einzelne Segment wird dabei als Frame (dt. Rahmen) bezeichnet.
Das äußere Segment (Rahmen, Frame) ist hauptsächlich leer. Das innere enthält die Informationen und lässt sich aus dem Feuerfuchs heraus gezielt mit einer URL ansprechen, wenn man sagt " Nur diesen Frame anzeigen". Aber ich bin da kein Fachmann und will mich nicht streiten ® |
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