Berücksichtigung nachträglicher Belege
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29.07.2011, 08:54
Beitrag: #1
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Berücksichtigung nachträglicher Belege
Hallo,
Steuerpflichtiger hat weder Erklärungen noch Bescheide und bekommt diese auch von seinem Berater nicht ausgehändigt (Honorardisput und Mängelleistung des Beraters). Er kommt an die Unterlagen nicht ran. Er reicht beim FA Unterlagen nach und begeht den daraus resultierenden Vorsteueranspruch mit einfachem Änderungsantrag. FA verweigert die Bearbeitung und verlangt geänderte Erklärungen, will aber auch die bestehenden Bescheide nicht herausgeben. Bitte was soll das denn? Muss FA eine Änderung der Vorsteuerbeträge lediglich aus der Antragstellung heraus vornehmen? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Nachrichten in diesem Thema |
Berücksichtigung nachträglicher Belege - zaunkönig - 29.07.2011 08:54
RE: Berücksichtigung nachträglicher Belege - ecro - 29.07.2011, 09:28
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