Berücksichtigung nachträglicher Belege
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29.07.2011, 09:28
Beitrag: #2
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RE: Berücksichtigung nachträglicher Belege
zaunkönig schrieb:Muss FA eine Änderung der Vorsteuerbeträge lediglich aus der Antragstellung heraus vornehmen? Jein. Das Finanzamt muss zustimmen, § 168 Satz 2 AO. In den meisten Fällen erfolgt die Zustimmung konkludent, also durch Auszahlung. Die Forderung nach einer neuen Erklärung halte ich für übertrieben. ® |
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Nachrichten in diesem Thema |
Berücksichtigung nachträglicher Belege - zaunkönig - 29.07.2011, 08:54
RE: Berücksichtigung nachträglicher Belege - ecro - 29.07.2011 09:28
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