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Anforderung ESt-Erklärungen 2008-2010
12.08.2011, 21:08
Beitrag: #3
RE: Anforderung ESt-Erklärungen 2008-2010
Mandant ansprechen, ob da nicht doch irgendwas im Busch sein könnte. Ggf. versuchen, dem FA zu entlocken, woran es liegen könnte (Kontrollmaterial, unbekannte Beteiligungseinkünfte)?

Zum Dritten würde ich mal checken, wo eine Nachzahlung für 2008 herkommen soll. Ist m. E. bei dem genannten Fall eigentlich nur bei fehlerhaftem Lohnsteuerabzug denkbar (mal die Jahreszahlen in einen Lohnsteuerrechner für 2008 eingeben). Außerdem wäre das eine Antragsveranlagung. Stpfl. kann sich zwar nicht der Erklärungsabgabe, aber wohl der Veranlagung entziehen.
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RE: Anforderung ESt-Erklärungen 2008-2010 - meyer - 12.08.2011 21:08

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