SV-Pflicht - wenn ja, wo?
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18.08.2011, 17:31
Beitrag: #4
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RE: SV-Pflicht - wenn ja, wo?
Wenn dieses Forum mal funktionieren würde bei mir, könnte ich auch mal was dazu schreiben, hoffe, es geht jetzt.
Sozialversicherungsrecht ist grundsätzlich Territorialrecht, also kann, so wie du schon richtig gelöst hast, keine deutsche SV-Pflicht eintreten, da keine Ausstrahlung nach § 4 SGB IV vorliegt. Auch bei der steuerlichen Lösung bin ich fast bei dir. Nur Zitat:Da deutsches Unternehmen Arbeitgeber ist, wird das Besteuerungsrecht für Deutschland erklärt werdenverstehe ich nicht. Würde das aber absichern über eine kostenlose Anrufungsauskunft (§ 42e EStG). Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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SV-Pflicht - wenn ja, wo? - zaunkönig - 01.06.2011, 09:28
RE: SV-Pflicht - wenn ja, wo? - zaunkönig - 11.06.2011, 13:33
RE: SV-Pflicht - wenn ja, wo? - zaunkönig - 23.06.2011, 09:36
RE: SV-Pflicht - wenn ja, wo? - Lemgun - 18.08.2011 17:31
RE: SV-Pflicht - wenn ja, wo? - zaunkönig - 19.08.2011, 08:38
RE: SV-Pflicht - wenn ja, wo? - Lemgun - 19.08.2011, 14:06
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