1% Regel gilt nicht alles ab!!!
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24.08.2011, 20:51
Beitrag: #1
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1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Hallo,
gleich noch ein kleines Problem. Lohnsteuer-Ap ergab, dass der Wagen welcher der Frau des GGF im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung zur Nutzung überlassen wurde auch für Fahrten zu Ihrer eigentlichen nsA genutzt wurde. Es erfolgte die Versteuerung des geldwerten Vorteils nach der 1%-Regel. Prüfer will nun die tats. Kosten der Frau zusätzlich als Lohn anrechnen, mit der Konsequenz, dass natürlich das geringf. Beschäftigungsverhältnis st-/SV-Pflichtig wird, weil über 400 ¤/Monat. Gibt es diesbezüglich noch irgendwelche neueren Urteile? Schmidt-Kommentar ist der Auffassung, dass hinsichtlich der Einkünfte aus nsA die Kosten nicht zusätzlich gekürzt werden müssten. Please help. Ciao Dragon |
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