1% Regel gilt nicht alles ab!!!
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24.08.2011, 23:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.08.2011 23:33 von Jive.)
Beitrag: #3
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RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Huuu .. das ist nicht einfach jetzt ...
Ganz spontan fällt mir die pauschalierung von Fahrten zwischen wohnung und Arbeitsstätte ein ... wenn das ginge ist man immerhin aus der SV pflicht raus....wobei ich zu wenig Lohnfachman bin,und daher gerade nicht genau weiss ob das auch bei einem Minijob geht :-/ Grundsätzlich kann ich die Argumentation des Prüfers nämlich nachvollziehen. Die Ehefrau ist wirtschaftlich nicht belastet, da die Fahrtkosten zwischen wohnung und eigentlicher nsA vom EU des Ehemannes getragen werden....das Urteil dazu hat showbee schon genannt... Wurden die Fahrtkosten denn in der Anlage N der eigentlichen nsA als WK erklärt?? Dann wär eventuell die analoge Anwendung der Billigkeitsregel (letzter Satz bei Rz 17) dieses BMF Schreibens interessant: BMF-Schreiben vom 18. November 2009, Aktenzeichen: IV C 6 - S 2177/07/10004 Nach meiner Kenntnis ist dieses BMF-Schreiben...genau wie Übrigens auch das zugrundeliegende Urteil allerdings nicht für Dienstwagenüberlassung an AN ergangen :-/ Die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Hinzurechnung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit als Korrekturposten zu den abzugsfähigen WK bei nur tatsächlicher Nutzung sind denke ich bekannt. lg, Jive NAchtrag: Wie kommt der Prüfer darauf, die tatsächlichen Kosten zum Lohn hinzuzurechnen ??? Wenn müsste doch § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG greifen oder meinst Du damit die tatsächlich in der Anlage N angesetzten WK für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit ?? "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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