1% Regel gilt nicht alles ab!!!
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25.08.2011, 08:39
Beitrag: #5
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RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Hallo,
showbee schrieb:Nein, da hat der BP'ler recht. Abgegolten wird private Nutzung, die liegt aber nicht vor, wenn das Kfz für andere Einkünfte genutzt wird (BFH-Urteil vom 26.4.2006, X R 35/05, BStBl. 2007 II S. 445).das gilt aber nur für Unternehmer. Für Arbeitnehmer heißt es in R 8.1 Abs. 9 Satz 8 LStR: "Kann das Kraftfahrzeug auch im Rahmen einer anderen Einkunftsart genutzt werden, ist diese Nutzungsmöglichkeit mit dem Nutzungswert nach Satz 1 abgegolten. Wenn man es wörtlich nimmt, liegt natürlich keine andere Einkunftsart vor und nach dem Gesetzeswortlaut sind für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die 0,03% anzusetzen. Dies kann m.E. aber nur für das Dienstverhältnis mit dem AG gelten, der das Kfz überlässt. Denn: woher soll der "normale" AG denn wissen, ob der AN das Kfz noch für andere Einkunftsarten oder ein anderes Dienstverhältnis nutzt? Dann müsste man ja bei jeder Kfz-Überlassung eine Bestätigung vom AN einholen. |
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