1% Regel gilt nicht alles ab!!!
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29.08.2011, 09:17
Beitrag: #9
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RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Hallo,
habe mir jetzt mal die Richtlinie R 8.1 Abs. 9 Nr. Satz 8 LStR angeschaut. Leider gibt es diese erst ab 2011, so dass diese wohl nicht auf meinen Pr�fungszeitraum 2007-2009 angewendet werden kann. Oder l�uftdas unter "Die LStR 2011 sind auch f�r fr�here Jahre anzuwenden, soweit sie lediglich eine Erl�uterung der Rechtslage darstellen." aus der Pr�ambel? Gibt es f�r die LSt�R 2011 auch sowas wie bei der Gesetzesverabschiedung? Ich meine Erl�uterungen, warum was wie und usw. in die Richtlinien aufegnommenwird? Finde das irgendwie nicht. Ciao Dragon |
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