1% Regel gilt nicht alles ab!!!
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30.08.2011, 11:44
Beitrag: #15
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RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
showbee schrieb:Grds reicht es ja, den Sachverhalt darzulegen, selbst Anträge sollen ja nur in die Klage (Kein Muss), aber etwas Begründung ist immer schön. Gibts denn keine Anhaltspunkte, warum LStR geändert wurden? Nur der Schmidt ist ggf dünn, oder? Warum die LStR geändert wurden habe ich noch nicht eruieren können. Wenn da Jemand etwas mehr weiß, dann bitte nur zu ![]() Schade ist ja auch, dass das Verfahren IV R 38/07 als in der Hauptsache erledigt ist und hierzu letzlich keine Entscheidung des BFH ergangen ist. ![]() Neben Schmidt habe ich noch etwas von Oberverwaltungsrat Manfred Geiken in Haufe-Online, Heß im Beck´schen Steuer- und Bilanzrechtslexikon und Glenk im Blümich 110. Auflage jeweils zu § 8 EStG gefunden. Ich stelle jetzt in meiner Argumantation darauf ab, dass es sich um einen Fall des § 8 Abs. 2 EStG handelt und nicht wie im BFH-Urteil (X R 35/05) um § 6 Abs.1 Nr.4 EStG. Dies auch, wenn im § 8 Abs. 2 auf § 6 Abs.1 Nr.4 verwiesen. Ciao Dragon |
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