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unrecht gebildete Ansparrücklage
01.09.2011, 12:43
Beitrag: #13
RE: unrecht gebildete Ansparrücklage
höfner501 schrieb:Es kann nur ein IAB sein, wenn das Wirtschaftsjahr der GmbH nach dem 17. August 2007 endete.

§ 52 (23) Satz 1 EStG besagt, dass der neue 7g erstmals für WJ gilt, die danach enden.
Und da es dann keine Existenzgründerrücklage gibt, hat das FA meines Erachtens recht.

Ja das kenne ich bereits, aber hätte man den Mandanten oder dessen steuerberater nicht schon bei Bildung drauf hinweisen müssen, da der IAB nicht außerbilanzell vorgenommen wurde?? Verletzung rechtliches Gehör auch wenn die Abweichung erst Jahre später erfolgt???
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RE: unrecht gebildete Ansparrücklage - Cloud - 01.09.2011 12:43

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