1% Regel gilt nicht alles ab!!!
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02.09.2011, 13:59
Beitrag: #22
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RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Fortsetzung
... „Kraftfahrzeuggestellung“ ![]() Der § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG regelt hinsichtlich der Ermittlung des geldwerten Vorteils eines zur Nutzung überlassenen Fahrzeuges, dass für sämtliche privaten Fahrten der § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG lediglich entsprechend anzuwenden ist. Als private Fahrten müssen bei einer Nutzungsüberlassung im Rahmen eines Anstellungsvertrages dabei aber alle nichtbetrieblichen Fahrten gelten (s. a. Drenseck im Schmidt Est-Kommentar, 30. Auflage zu § 19 EStG Rz. 50 „Kraftfahrzeuggestellung“ ![]() Die pauschale Nutzungswertermittlung hat somit abgeltende Wirkung. Auch wenn das Fahrzeug zur Erzielung anderer Einkünfte seitens des Arbeitnehmers genutzt wird (s.a. Drenseck a.a.O., Glenk im Blümich, 110. Auflage zu § 8 EStG Rz. 110). Die abgeltende Wirkung wird nunmehr auch mit Einführung von R 8.1 Abs. 9 Satz 8 Lohnsteuerrichtlinie 2011 seitens der Finanzverwaltung angewendet (dies z.B. auch bejahend Heß in Beck´sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon Edition 2/11 zum Thema „Kraftfahrzeug-Gestellung“; ebenso Manfred Geiken Oberverwaltungsrat, Kaarst in HaufeIndex:1572499) und scheint Ausfluss der im Schrifttum vorherrschenden Kritik an der höchstrichterliche Rechtsprechung (BFH X R 35/05). Im Gegensatz zur Auslegung des Gesetzestexts durch den Beklagten, sehen wir daher eine „quasi“ erweiterte geldwerte Nutzungsentnahme über den § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG nicht als gegeben. Mit freundlichen Grüßen Ciao Dragon |
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