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1% Regel gilt nicht alles ab!!!
02.09.2011, 19:54
Beitrag: #24
RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!!
Jive schrieb:Also ich finde das klingt schon recht gut.
schließe ich mich an
Jive schrieb:Ich würde allerdings noch die R 8.1 Abs. 9 Satz 8 LStR noch etwas ausführen:

"Kann das Kraftfahrzeug auch im Rahmen einer anderen Einkunftsart genutzt werden, ist diese Nutzungsmöglichkeit mit dem Nutzungswert nach Satz 1 abgegolten."

Denn wenn auch die Nutzung in anderen Einkünfstarten abgegolten ist, dann ist doch impliziert dieses doch, dass gerade auch die Nutzung in der selben Einkunftsart abgegolten sein muss.
nein, gerade nicht. Wenn das Kfz in diesem Arbeitsverhältnis für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte genutzt wird, ist der Vorteil ja gerade nicht durch die 1%-Regelung abgegolten.
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RE: 1% Regel gilt nicht alles ab!!! - Eisvogel - 02.09.2011 19:54

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