Auswärtstätigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
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06.09.2011, 08:37
Beitrag: #1
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Auswärtstätigkeit bei falscher AG-Bescheinigung
Guten Morgen, Kollegen,
mal wieder ein Einkommensteuer-Knoten in meinem Hirn..., der auf Mithilfe von Euch hofft: Fall: Ein Ingenieur ist bei einem Arbeitnehmer-Überlasser angestellt und wird nur bei einem einzigen Auftragnehmer in der Automobilindustrie eingesetzt. Er setzt für die Entfernungspauschale die Fahrten zur tatsächlichen Arbeitsstätte (= Automobilhersteller) an. Nun gibt es aber eine Bescheinigung des Arbeitgebers (=ANÜ), dass der AN an 100 Tagen im Jahr von der Arbeitsstätte (!) zu einem Prüfgelände und zurück zur Arbeitsstätte gefahren wäre. Fall a) Die Berscheinigung entspricht nicht den Tatsachen, da der AN teilweise zwar erst morgens mit dem eigenen Auto in die Firma gefahren ist, - dann aber einen Testwagen genommen hat, damit aufs Prüfgelände gefahren ist, - und abends vom Prüfgelände direkt mit dem Testwagen nach Hause (, - was angesichts der Lage von Heimatort des AN, Ort des Automobilherstellers und Ort des Prüfgeländes auch wirtschaftlich und sinnvoll erscheint). Am nächsten Tag ist der dann wieder aufs Prüfgelände, danach mit dem Testwagen zum Automobilhersteller und mit dem eigenen Wagen zurück nach Hause. Für diese Tage bin ich nun geneigt, die Entfernungspauschale um jeweils einen Tag zu kürzen und keine Kosten für eine Dienstfahrt anzusetzen. Korrekt? Fall b) Es ist auch vorgekommen, dass der AN direkt mit dem eigenen Auto von daheim aufs Prüfgelände gefahren ist, dort mit einem Testwagen herumgefahren ist, und abends wieder mit der eigenen Karre nach Hause. Mein Ansatz: keine Entfernungspauschale für diese Tage, aber dafür Dienstfahrt mit Hin- und Rückfahrt- Kilometern x 0,30 ¤. Korrekt? Fall c) Der Arbeitnehmer fährt morgends mit dem eigenen Auto zum Prüffeld. Dort übernimmt er einen Testwagen, fährt mit dem Testwagen seine Runden und abends mit dem Testwagen nach Hause. Am nächsten Morgen fährt er mit dem Testwagen aufs Prüfgelände und abends mit dem eigenen Auto wieder heim. Mein Ansatz: Für diese 2 Tage keine Entfernungspauschale + 1 x Dienstfahrt nur mit Hinfahrt und eine Dienstfahrt nur die Rückfahrt. Korrekt? Zusatz-Probleme: Die Bescheijnigung des AG ist falsch. Die ist so gestaltet, weil es wohl bei dem Automobilhersteller irgendwelche Unfallversicherungsrichtlinien bezüglich Dienstfahrten mit eigenen Kfz gibt. Der AN sieht sich heute leider außerstande, die jeweiligen Fahrten genau nachzuvollziehen. Wie groß schätzt Ihr die Chance für eine Tatsächliche Verständigung, wenn ich beispielsweise schätze, dass die drei obigen Szenarien zu jeweils gleichen Teilen vorgekommen seien und das dem FA so in die Steuererklärung schreibe? Verwirrt: die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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Auswärtstätigkeit bei falscher AG-Bescheinigung - Catja - 06.09.2011 08:37
RE: Auswärtstätigkeit bei falscher AG-Bescheinigung - tosch - 06.09.2011, 09:40
RE: Auswärtstätigkeit bei falscher AG-Bescheinigung - Catja - 06.09.2011, 09:47
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RE: Auswärtstätigkeit bei falscher AG-Bescheinigung - Opa - 06.09.2011, 14:38
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