freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder
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08.10.2007, 20:14
Beitrag: #6
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RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder
Eben, kein Anspruch auf KG, also agB.
Aber das eigene EK der Kinder 5800,- wird gegengerechnet, also 5800,- ./. WK ./. SV Beiträge. Und die Opfergrenze ist zu beachten. Aber ansonsten sehe ich kein Problem. Viele Grüße |
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freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - WaLiLei - 08.10.2007, 18:04
RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - Hans-Christian - 08.10.2007, 18:26
RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - WaLiLei - 08.10.2007, 22:31
RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - 2ndReality - 08.10.2007, 19:58
RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - Hans-Christian - 08.10.2007, 20:05
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RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - Opa - 08.10.2007 20:14
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RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - Opa - 09.10.2007, 14:46
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