Aufbewahrungsrückstellung
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10.09.2011, 19:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.09.2011 19:40 von Buchi.)
Beitrag: #11
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RE: Aufbewahrungsrückstellung
Es steht aber nirgendwo, dass die Vereinfachung auch für die Dauer des Betriebs gilt. Ich lese immer nur von einer Vereinfachung dahingehend, dass es 6-jährige und 10-jährige Fristen gibt.
War nur so ein Gedanke. Da sonst niemand darin ein Problem sieht, wird wohl auch keines sein. /thread :-) |
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