Aufbewahrungsrückstellung
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10.09.2011, 20:42
Beitrag: #13
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RE: Aufbewahrungsrückstellung
Der Faktor 5,5 wurde doch gerade für Unternehmen entschieden, die nunmal schon länger als 10 Jahre bestehen. Und das mit der Begründung von 10 + 1 Jahre / 2.
Ich will keine Vereinfachungsregel mit einem höheren Faktor, sondern einfach nur die Möglichkeit bei noch nicht so lange bestehenden Unternehmen auch den tatsächlichen Durchschnitt zu nehmen. Die Vereinfachungsregel besteht meiner Meinung nicht im Faktor 5,5 an sich, sondern an der Tatsache, dass man einen Durchschnitt überhaupt bilden darf. Darum ja in den Urteilen die Begründung mit den Jahren. Nicht dass mich das jetzt sonderlich stresst. Mich wundert nur, dass hier Leute einerseits ständig Steuerflöhe husten hören. Wenn ich aber mal mit einer revolutionären Feststellung komme, keiner es auch so sieht :o) |
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