Bescheid durch FA Änderbar?
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20.10.2011, 15:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.10.2011 15:15 von tolledeu.)
Beitrag: #7
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RE: Bescheid durch FA Änderbar?
Hallo und danke erst einmal,
es gibt einen separaten Bescheid über die Festsetzung eines VZ mit Rechtsbehelfsbelehrung etc.. Über die Angemessenheit etc. brauchen wir auch nicht diskutieren. Was wäre wenn der Satz, wie in meinem Fall, eben nicht drin steht. Im zweiten ESt-Bescheid wurde der VdN aufgehoben, der VZ bei 160,- belassen und keine Äußerung dazu in den Erläuterungen abgegeben. 3 Wochen später, also noch innerhalb der Festsetzungsfrist, kommt dann der separate Änderungsbescheid zum VZ. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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