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Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht
26.10.2011, 20:53
Beitrag: #3
RE: Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht
Hinweis: § 1 (3) ist in § 26 nicht genannt. Aber 1a sollte ja greifen. Ansonsten kann der Antrag mE nur bis Bestandskraft gestellt werden. Da hier Anträge von beiden Stpfl vorliegen müssen, zieht der Mann auch nicht die Frau mit, wie es bspw bei normalem Wechsel der Veranlagungsart ist.
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RE: Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht - showbee - 26.10.2011 20:53

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