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Betriebseinnahme oder nicht?
08.11.2011, 19:20
Beitrag: #4
RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Hmmm.. ich seh das eher so wie Tosch.....


Der Überweisende hat doch einen Anspruch auf Rückerstattung aufgrund ungerechtfertigigter Bereicherung ( 812 BGB)

Damit kann auch gerade keine Schenkung vorliegen, es sei denn das ganze war von vorneherein so gewollt...
Die Schenkung nämlich ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (§ 516 Abs. 1 BGB).

Ob hier beide Beteiligten sich darüber einig sind wage ich zu bezweifeln...

Und warum sollte man den Geldeingang auf Verbindlichkeit buchen ???? Privateinlage geht doch ganz genauso :-)

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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Nachrichten in diesem Thema
Betriebseinnahme oder nicht? - tosch - 08.11.2011, 17:31
RE: Betriebseinnahme oder nicht? - Jive - 08.11.2011 19:20

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