Betriebseinnahme oder nicht?
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10.11.2011, 11:05
Beitrag: #21
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RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Und ich bleibe dabei: Das Behalten selber ist so lange unproblematisch, wie das Geld zurückgefordert werden kann.
So hast Du mindestens einen sbE einerseits und die Rückstellung für die Rückzahlungsverpflichtung andererseits in den Büchern stehen und das ist im Saldo nicht gewinnwirksam (USt mal außen vor gelassen). Der Verwaltungsbeirat der einzelnen Hausverwaltungen wird bei der Buchprüfung vor der Eigentümerversammlung drauf stoßen und das Geld zurückfordern. Evtl. schon vorher, wenn die korrekten Handwerker ihr Geld von der jeweiligen Hausverwaltung einfordern, die Hausverwaltung dann sagt, dass das schon bezahlt wäre und der Handwerker sagt "nö", - überprüft bitte mal, ob Ihr das richtig gemacht habt". Gruß, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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