§ 171 Abs. 8 AO - Wegfall der Ungewissheit
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01.12.2011, 11:09
Beitrag: #1
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§ 171 Abs. 8 AO - Wegfall der Ungewissheit
Ich komme schon wieder mal mit einem Sachverhalt, wo ich andere Meinungen brauche:
Das Finanzamt hat die Einkommensteuerbescheide 2000 - 2007 vorläufig nach § 165 Abs. 1 Satz 2 wegen der nicht möglichen abschließenden Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht erlassen. 2010 ergeht für die Jahre 2001 - 2003 eine Einspruchsentscheidung, wo aufgrund der Beurteilung der Jahre 2000 - 2007 die Gewinnerzielungsabsicht verneint und steuerliche Liebhaberei unterstellt wird. Gegen diese EE haben wir Klage erhoben. M.E. kann wegen § 171 Abs. 8 AO das Jahr 2000 nicht geändert werden, da die EE am 11.6.2010 ergangen ist. Die Erklärung 2004 wurde 2006 eingereicht - Bescheid unter V.d.N. dieser wurde im Mai 2008 aufgehoben, es blieb der o.g. Vorläufigkeitsvermerk, daher denke ich auch, dass dieses Jahr nicht mehr änderbar hinsichtlich der Liebhaberei ist. (wg. der EE aus 2010) Unsere Kommentare geben zu dem Punkt merklich wenig her - ich hoffe daher auf die Meinungen der Fachleute. frankts |
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§ 171 Abs. 8 AO - Wegfall der Ungewissheit - frankts - 01.12.2011 11:09
RE: § 171 Abs. 8 AO - Wegfall der Ungewissheit - Eisvogel - 01.12.2011, 15:47
RE: § 171 Abs. 8 AO - Wegfall der Ungewissheit - frankts - 07.03.2012, 12:56
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RE: § 171 Abs. 8 AO - Wegfall der Ungewissheit - taxpert - 09.03.2012, 08:32
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