nur "gesamte" Einspruchsentscheidung?
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07.12.2011, 15:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.12.2011 15:54 von Catja.)
Beitrag: #2
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RE: nur "gesamte" Einspruchsentscheidung?
Nach meiner Auffassung hast du Anspruch auf eine Teil-Einspruchsentscheidung (in Gestalt eines Änderungsbescheides).
=> § 367 Abs. 2a schreibt uns etwas zum Thema "sachdienlich". Nach meiner Auffassung ist "sachdienlich" aber von beiden Seiten (EF und FA) anzusehen, - so dass etwas, was für Dich sachdienlich ist, durchaus verbescheidet werden kann. Problem: Ist Ermessenssache des FA, - kommt aber für mich ermessensreduzierung auf Null in betracht. Kuckstu insoweit (Teil-EE) weiter in AEAO zu § 367, - dort bei Nr. 6 Lebkuchen-Grüße, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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Nachrichten in diesem Thema |
nur "gesamte" Einspruchsentscheidung? - Opa - 07.12.2011, 15:17
RE: nur "gesamte" Einspruchsentscheidung? - Catja - 07.12.2011 15:53
RE: nur "gesamte" Einspruchsentscheidung? - Opa - 08.12.2011, 10:31
RE: nur "gesamte" Einspruchsentscheidung? - Stadtkatze - 08.12.2011, 12:59
RE: nur "gesamte" Einspruchsentscheidung? - Catja - 08.12.2011, 10:34
RE: nur "gesamte" Einspruchsentscheidung? - Opa - 08.12.2011, 16:21
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