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nur "gesamte" Einspruchsentscheidung?
07.12.2011, 15:53 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.12.2011 15:54 von Catja.)
Beitrag: #2
RE: nur "gesamte" Einspruchsentscheidung?
Nach meiner Auffassung hast du Anspruch auf eine Teil-Einspruchsentscheidung (in Gestalt eines Änderungsbescheides).

=> § 367 Abs. 2a schreibt uns etwas zum Thema "sachdienlich".

Nach meiner Auffassung ist "sachdienlich" aber von beiden Seiten (EF und FA) anzusehen, - so dass etwas, was für Dich sachdienlich ist, durchaus verbescheidet werden kann.

Problem: Ist Ermessenssache des FA, - kommt aber für mich ermessensreduzierung auf Null in betracht.

Kuckstu insoweit (Teil-EE) weiter in AEAO zu § 367, - dort bei Nr. 6

Lebkuchen-Grüße,

die Catja

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RE: nur "gesamte" Einspruchsentscheidung? - Catja - 07.12.2011 15:53

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