Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organtr�ger
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19.12.2011, 22:11
Beitrag: #1
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Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organtr�ger
Mehrere Unternehmen geh�ren zu einer umsatzsteuerliche Organschaft. Bei einer der Organgesellschaften wird eine steuerliche Au�enpr�fung angeordnet, die seit drei Jahren vor sich hin pr�ft. Es gibt einigen Schriftverkehr, in dem Rechtsstandpunkte ausgetauscht werden - umsatzsteuerliche Fragen werden nur ansatzweise gestreift.
Am heutigen Tag geht f�r den Organtr�ger ein ge�nderter Umsatzsteuerbescheid f�r ein Jahr ein, f�r das am 31.12.2011 Verj�hrung droht. Die Nachzahlung betr�gt 40.000 Euro. Begr�ndung: "Der Bescheid ergeht aufgrund der Pr�fungsergebnisse bei Ihrer Organgesellschaft XXX. " Ein Pr�fungsbericht bei der Organgesellschaft ist weder dem Steuerberater noch dem Mandanten direkt zugegangen. Auf telefonische Nachfrage teilt das Finanzamt des umsatzsteuerlichen Organtr�gers mit, dass die Pr�ferin der Organgesellschaft dem Finanzamt des Organtr�gers eine schriftliche Information hat zukommen lassen, dass ein abweichender Bescheid f�r den Organtr�ger mit bestimmten Zahlen auf jeden Fall noch vor dem 31.12.2011 erlassen werden soll. Weitergehende Begr�ndungen liegen auch dem Finanzamt des Organtr�gers nicht vor. Nach � 121 Abgabenordnung ist der schriftliche Verwaltungsakt auch schriftlich zu begr�nden, soweit dies zu seinem Verst�ndnis erforderlich ist. Nach der hier mir vorliegenden Literatur ist der Verwaltungsakt auch ohne Begr�ndung wirksam, aber fehlerhaft. Die Verletzung des � 121 kann nach 126 Abs. 1 Nummer 2 jedoch geheilt werden, und zwar sehr lange Zeit. Ich empfinde dies eigentlich als so ziemlich unm�glich. Sieht einer von Euch noch eine andere M�glichkeit, sich gegen die Handhabung des Finanzamtes zur Wehr zu setzen? Vielen Dank daf�r, dass Ihr in der vorweihnachtlichen Zeit noch die Gehirnzellen mit meinen Problemen besch�ftigt! schönen Tag noch phönix |
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RE: Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organtr�ger - Taxman - 19.12.2011, 23:00
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