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Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organtr�ger
19.12.2011, 23:20
Beitrag: #3
RE: Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organtr�ger
Taxman schrieb:auch auf die gefahr hin, mich bis auf die knochen zu blamieren, ist da nicht Verj�hrungshemmung nach � 171 (4) AO eingetreten?

Nein ich denke nicht, dass dies von Bedeutung ist. Bei der Organgesellschaft selbst liegt ja noch gar kein Pr�fungsbericht vor. wenn er denn mal vorliegt, muss nat�rlich gepr�ft werden, ob 171 Abs. 4 Satz zwei eine Rolle spielen kann. im Augenblick sehe ich das noch nicht, aber da schauen wir noch einmal nach, wenn der Bescheid f�r die Organgesellschaft da ist.

F�r den Organtr�ger selbst wurde keine Pr�fung anberaumt. Die �nderungen der urspr�nglich ergangenen Festsetzung zur Umsatzsteuer unterliegen meiner Meinung nach den allgemeinen �nderungsvorschriften der Abgabenordnung. Das Finanzamt kann demzufolge bei neuen Tatsachen oder bei Vorbehalt der Nachpr�fung den Bescheid �ndern - blo� h�tte ich gerne zum Zeitpunkt der �nderung gewusst, warum etwas ge�ndert wird und wie sich die �nderung zusammensetzt. Daran fehlt es bisher.

schönen Tag noch

phönix
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RE: Festsetzung von Umsatzsteuer bei Organtr�ger - phönix - 19.12.2011 23:20

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