das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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20.12.2011, 09:10
Beitrag: #218
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
frankts schrieb:UPS,man kann auch bewußt damit Einsprüche provozierenManchal muss das eben so sein. Ich kenn meine Schweinchen ja am Gang. frankts schrieb:-meist entfällt die Erläuterung einer Abweichung doch aus Zeitmangel,Das kann gut sein. Ich bin jedoch grundsätzlich für Einhaltung der (aller) Verfahrensvorschriften. Leider scheinen aber die AO-Handbücher einiger (vieler) Kollegen Mängelexemplare zu sein in denen u. a. die §§ 85-91 nicht abgedruckt wurden. frankts schrieb:aber macht der unweigerliche Einspruch nicht mehr Arbeit?Ein Einspruch verursacht tatsächlich ein wenig Mehrarbeit, aber das vergessen die meisten Berater (leider auch die guten) gaaanz oft. Die wissen auch nicht, dass Änderungsanträge auch telefonisch gestellt werden können und die Sache (insbes. Erfassungsfehler) recht schnell korrigiert ist. (Ich sprech hier nicht von den Fällen wo der Einspruch wg. § 361 AO erforderlich ist). frankts schrieb:Ich halte das für keinen guten Stil der Ämter, aber auch nicht von der Beraterseite, wenn erklärte Zahlen ohne Erläuterung gar keinen Sinn geben.Super - kannst du das in die Welt tragen, ich quatsch mir im Amt schon das Mäulchen fusselig. Leider kommt es nicht in dem Maße an, wie es sein sollte. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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