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Einspruch von Ehegatten
12.01.2012, 20:13
Beitrag: #6
RE: Einspruch von Ehegatten
Eisvogel schrieb:Kann ich da was falsch machen, wenn ich da erst mal gar nichts mache oder sollte ich auf die Hinzuziehung bestehen?

Das Problem ist, dass nur ein Ehegatte den Einspruch eingelegt hat. Ob aufgrund der fehlenden steuerlichen Kenntnisse, die von tolledeu erwähnte Auslegung in Betracht kommt, weiß ich nicht - damit habe ich mich noch nicht beschäftigt.
Auf alle Fälle kannst du nichts falsch machen, wenn eine Hinzuziehung notwendig wäre, denn die hat das FA zwingend durchzuführen. Offensichtlich sind von der Änderung durch die BP nur die Besteuerungsgrundlagen der EF betroffen. Damit wäre keine Hinzuziehung notwendig, und der EM hat außer der Gesamtschuldnerschaft nichts mit der Sache zu tun. Anders wäre es, wenn ein Änderung der Veranlagungsart erreicht werden soll.

Ist eine notwendige Hinzuziehung unterblieben sind Änderungsbescheid u. ggf. Einspruchsentscheidung für die Katz.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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Einspruch von Ehegatten - Eisvogel - 11.01.2012, 11:18
RE: Einspruch von Ehegatten - Stadtkatze - 12.01.2012 20:13

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