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RSt f�r Jahresabschluss
26.01.2012, 08:53
Beitrag: #1
RSt f�r Jahresabschluss
Bevor ich mich an etwas verrenne, stelle ich mein Problem mal hier zur Diskussion!

Bei der Pr�fung einer Firma f�llt auf, dass es eine immens hohe RSt f�r den Jahresabschluss gibt. Auf Nachfrage wird erkl�rt, dass es sich um die Abschl�sse der letzten 10 (zehn!) Jahre handelt, da die ehemalige StB'in bis dato keine Rechnungen hierf�r geschrieben hat. (Bevor es Nachfragen gibt, ja es stimmt! Ich kenne diese Beraterin und habe sie auch schon gepr�ft! Sie ist so d.....!).

Mein erster Gedanke war nat�rlich Einrede der Verj�hrung, da macht Firma aber geltend, WENN Rechnungen geschrieben werden, DANN w�rde auf die EInrede der Verj�hrung verzichtet! Naja, wer's glaubt, aber kaum zu widerlegen.

Mein jetziger Ansatz w�re, da die Abschl�sse ja erstellt wurden, liegt insoweit keine �ffentlich-rechtliche Verpflichtung mehr vor! Da f�r die austehenden Rechnungen die Inanspruchnahme aber unwahrscheinlich ist, ist die RSt entsprechend zu k�rzen.

M�chte mir jemand widersprechen oder hat eine andere Idee?

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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RSt f�r Jahresabschluss - taxpert - 26.01.2012 08:53
RE: RSt f�r Jahresabschluss - Jive - 03.02.2012, 13:04

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