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§ 125 V AO
02.02.2012, 11:48
Beitrag: #8
RE: § 125 V AO
Eisvogel schrieb:
Bogo schrieb:nur mit dem nachträglich bekannt werden habe ich noch ein Problem
das heißt? Lag die geänderte Gewinnverteilungsabrede dem FA vor? Wenn ja, warum wird von der Erklärung abgewichen? Wurde das im Bescheid erläutert? Wenn nein, ggf. Verlängerung der Einspruchsfrist § 126 Abs. 3 AO.

Ja, der Gewinn wurde nach 65/35 aufgeteilt. Das FA ist auch nicht von der Erklärung abgewichen. Lassen Sie es mich so ausdrücken, die bearbeitende hat den Gewinn nach 65/35 aufgeteilt (was ja auch korrekt ist) aber den Anteil am Gewerbesteuer - Messbetrag leider mit 80/20 in der Erklärung angegeben. Selbst wenn, denke ich das der §126 III AO nicht zutrifft, da wir ja nicht berufsfremd sind, oder
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§ 125 V AO - Bogo - 01.02.2012, 22:22
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