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RSt für Jahresabschluss
03.02.2012, 13:04
Beitrag: #11
RE: RSt für Jahresabschluss
hmmm...

also die ledigliche behauptung sich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen zu wollen würde mir nicht reichen.

Ein schriftlicher Verzicht auf ein Einrede der Verjährung hätte da schon ein anderes Kaliber.

Diesen lasse ich mir von meinen Gläubigern ( sind zum glück nicht so viele ^^) nämlich immer unterschreiben, bevor mir die Forderung wegen der drohenden Verjährung gefährdet sein könnte.



lg, jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RSt für Jahresabschluss - taxpert - 26.01.2012, 08:53
RE: RSt für Jahresabschluss - Dragon - 26.01.2012, 09:21
RE: RSt für Jahresabschluss - Dragon - 27.01.2012, 09:58
RE: RSt für Jahresabschluss - Jive - 03.02.2012 13:04

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