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RSt für Jahresabschluss
06.02.2012, 14:52
Beitrag: #12
RE: RSt für Jahresabschluss
Hallo,

@taxpert

Du magst zwar eine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses haben, aber sicherlich keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme eines steuerlichen Beraters oder einer anderen befugten Person.

Somit sehe ich die Rückstellung schon gefährdet, da bestenfalls noch die Eigenkosten als Rückstellung passiviert werden können.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RSt für Jahresabschluss - taxpert - 26.01.2012, 08:53
RE: RSt für Jahresabschluss - Dragon - 26.01.2012, 09:21
RE: RSt für Jahresabschluss - Dragon - 27.01.2012, 09:58
RE: RSt für Jahresabschluss - Jive - 03.02.2012, 13:04
RE: RSt für Jahresabschluss - zaunkönig - 06.02.2012 14:52

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