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einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer
28.02.2012, 14:49
Beitrag: #7
RE: einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer
Gut, anhand der Umstände des Einzelfalls (Nachweis!!!) kannst du ja dann darstellen, dass hier im Einzelfall abweichend von der Vermutung des Finanzamts kein "einheitliches Vertragswerk" vorliegt. Ich habe hier in Berlin auch gerade so einen Einzelfall günstig für die Mandanten durchgebracht, aber auch hier war es wirklich vom Sachverhalt her wirklich kein "üblicher Fall", den Tosch sehr zutreffend dargestellt hat.

Man muss dann halt ziemlich viel Aufwand reinstecken, um die Abweichungen vom "Regelfall" wirklich ***nachzuweisen***.

schönen Tag noch

phönix
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RE: einheitlicher Leistungsgegenstand, Grunderwebsteuer - phönix - 28.02.2012 14:49

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