Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Elterngeld und Aushilfslohn
07.03.2012, 19:15
Beitrag: #2
RE: Elterngeld und Aushilfslohn
Hallo,

nach den Richtlinien zum BEEG erhöht der Mini-Job die Bemessungsgrundlage (Seite 67 unten, Punkt 2.1.4.1 Absatz 2):
Zitat:(2) Pauschal besteuerte Einnahmen
Nicht zu den steuerfreien Einnahmen gehören aber vom Arbeitgeber pauschal versteuerte Einnahmen. Diese Bezüge werden in voller Höhe bei der Einkommensermittlung eingerechnet, und zwar auch dann, wenn die pauschal vom Arbeitgeber entrichtete Lohnsteuer zivilrechtlich auf die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer abgewälzt wird. So zählen beispielsweise Einnahmen aus einem sog. Mini-Job (vgl. § 40a EStG) oder Zukunftssicherungsleistungen, etwa Direktversicherungen, in den Fällen des § 40b EStG zum für das Elterngeld maßgeblichen Einkommen.

Gruss
Uwe
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
Elterngeld und Aushilfslohn - tosch - 07.03.2012, 15:08
RE: Elterngeld und Aushilfslohn - Uwe - 07.03.2012 19:15

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation