§ 171 Abs. 8 AO - Wegfall der Ungewissheit
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08.03.2012, 14:43
Beitrag: #4
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RE: § 171 Abs. 8 AO - Wegfall der Ungewissheit
Auch bei uns im Amt habe ich nichts wirklich Griffiges gefunden!
Ich nehme an, dass es weniger auf die Klage an sich als auf den Ausgangs des Verfahrens ankommt. Entscheidet das FG eindeutig für oder gegen Liebhaberei, dann lagen im Zeitpunkt der EE alle Fakten vor (Ausnahme: Gericht bezieht sich in seiner Entscheidung auch auf Fakten, sprich Bescheide, die nach der EE ergangen sind). Sollte es jedoch, was ich mir aber nicht vorstellen kann, entscheiden, dass eben weiter vorläufig zu bescheiden ist, dann wäre ja entschieden, dass eben nicht alle Fakten bekannt waren. taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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§ 171 Abs. 8 AO - Wegfall der Ungewissheit - frankts - 01.12.2011, 11:09
RE: § 171 Abs. 8 AO - Wegfall der Ungewissheit - Eisvogel - 01.12.2011, 15:47
RE: § 171 Abs. 8 AO - Wegfall der Ungewissheit - frankts - 07.03.2012, 12:56
RE: § 171 Abs. 8 AO - Wegfall der Ungewissheit - taxpert - 08.03.2012 14:43
RE: § 171 Abs. 8 AO - Wegfall der Ungewissheit - frankts - 08.03.2012, 15:36
RE: § 171 Abs. 8 AO - Wegfall der Ungewissheit - taxpert - 09.03.2012, 08:32
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