Unberechtigter IAB
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13.03.2012, 20:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2012 21:03 von taxpert.)
Beitrag: #13
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RE: Unberechtigter IAB
Jive schrieb:Die frage ist dann aber, ob die richtige kennziffer in der EUR zwingend dazu gef�hrt h�tte, dass auch gepr�ft worden w�re ob die Gr��enmerkmale evtl nicht �berschritten sind.Das Bef�llen der Kz f�hrt zu einem fetten Pr�f-Hinweis, dass der Gewinn (ohne IAB) mehr als 100.000 � betr�gt und der IAB deshalb zu pr�fen ist! Jive schrieb:Welche Kennziffer meinst du eigentlich �berhaupt ??Anlage E�R 2008, Seite 3, Zeile 65, Kz 187! Jive schrieb:Wenn der IAB in der E�R n�mlich nicht eingetragen war, in der Anlage G aber ber�cksichtigt war, muss ja entweder eine Anlage irgendwo gewesen sein, die den E�R wert in den Anlage G wert erl�utert oder der Sachbearbeiter hat die beiden Werte nicht miteinander verglichen.Es handelt sich (leider!) um eine einheitlich und gesonderte Feststellung! Hier ist keine Anlage G oder S abzugeben, sondern nur die Anlage FE1. Hier sind in den Kennziffern sowohl Ergebnisse aus der E�R als auch Zu- und Abrechnungen au�erhalb der E�R bunt gemischt einzugeben. Viele StB bef�llen daher nur die Kz 102. Es erfolgt weder ein maschineller Abgleich mit der Anlage E�R (technisch so nicht m�glich) und auch f�r den Bearbeiter ist es schwierig die Abweichung zu erkennen. taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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