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Bilanzierung Treuhänderkonto
27.03.2012, 08:02
Beitrag: #6
RE: Bilanzierung Treuhänderkonto
Hallo,

mit der wirtschaftlichen Zuordnung gehe ich d'accord.
Der Treuhänder hat keinen Anspruch auf das vereinnahmte Geld und die A-GmbH hat ihre tatsächlichen Vermögensverhältnisse zu bilanzieren.

Nur mit dem Nichtausweis beim Treuhänder habe ich so mein Problem.
Analog eines Kreditinsituts müsste er doch die Inhaberschaft des Geldes ausweisen und einen entsprechenden Verbindlichkeitsposten dazu ausweisen. Das wäre selbst dann der Fall, wenn jedes einzelne Treuhandverhältnis als Sondervermögen geführt würde (analog Fondsgesellschaften).
Schließlich ist der Treuhänder zunächst mal rechtlicher Eigentümer.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Bilanzierung Treuhänderkonto - zaunkönig - 27.03.2012 08:02

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