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Übergabevertrag
23.10.2007, 14:57
Beitrag: #2
Gedanken
Der Erblasser kann im Rahmen des Pflichtteilsrechts die Ausstattung nicht von der Ausgleichung ausschließen, § 2316 III BGB.

Wenn die Dienstleistungen vergütet werden, wie verhält es sich mit Einkünften nach §§ 15, 18 oder 19 EStG?

Wenn die Dienstleistungen bislang unentgeltlich erbracht wurden (d.h. ohne Vereinbarung einer Gegenleistung), handelte es sich bei ihnen um eine Schenkung.

Wenn der Schenker dem Beschenkten als Entschädigung (oder Dankeschön oder wie auch immer man das nennen will) nunmehr seinerseits das Grundstück zuwendet, handelt es sich damit um ein beiderseitiges entgeltliches Geschäft? Oder handelt es sich bei der Übertragung des Grundstücks als Abfindung um ein unentgeltliches Rechtsgeschäft, weil die Gegenleistung unentgeltlich erbracht wurde ?

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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Nachrichten in diesem Thema
Übergabevertrag - Clematis - 23.10.2007, 12:28
Gedanken - Vorwitzig - 23.10.2007 14:57
RE: Übergabevertrag - Clematis - 23.10.2007, 15:17

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