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nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge
27.03.2012, 17:57
Beitrag: #7
RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge
Leider ist es fürs FA kein Blödsinn. Wenn ich zur Erklärung extra eine Erklärung beilege, wie ich das Brutto errechnet habe, erkläre das die eine Bescheinigung nicht stimmen kann, da Insv.-Geld, kann das FA nicht kommentarlos streichen und nur die elektronisch gemeldeten Daten ansetzen.

Zitat:Wenn es doch dein "Lieblingsfinanzamt" ist kannst du doch sicher die nötige Portion Verständnis aufbringen .
Ja, ich schreib es in Blindenschrift. Big Grin

Und der Clou zum Schluss: Hab gerade die erste Wohn-Riester-Bescheinigung auf den Tisch bekommen. Überlege gerade den Brief wieder zu zu machen und zurück zu schicken. Cool
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RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge - Opa - 27.03.2012 17:57

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