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AfA nach mittelbarer Grundstücksschenkung?
11.04.2012, 09:16
Beitrag: #2
RE: AfA nach mittelbarer Grundstücksschenkung?
(11.04.2012 08:47)höfner501 schrieb:  Ich sehe das so:
1. Entweder hat K selbst Anschaffungskosten und kann somit AfA geltend machen.
2. Die Eltern haben Anschaffungskosten und über 11d EStG wandert das sofort auf K rüber.

Was mE gar nicht geht, dass überhaupt keine AfA gewährt werden soll.
das hätte ich auch erst mal gedacht, aber:
BFH 01.06.2004, IX R 61/03 sagt :
1. Als Anschaffungskosten kann der Steuerpflichtige den Kaufpreis für ein Grundstück dann nicht geltend machen, wenn dieser ihm mittelbar geschenkt worden ist (ständige Rechtsprechung, zuletzt BFH-Urteil vom 27. Juli 2000 X R 42/97, BFH/NV 2001, 307).

außerdem in NWB gefunden:
Zusammenfassung von: ZAST 1-2/2008, Seite 58
Der Autor stellt nach einem Belastungsvergleich umfassend dar, wann eine mittelbare Grundstücksschenkung steuerlich anzunehmen ist. Er weist darauf hin, dass bei einem noch zu erstellenden Gebäude die Fertigstellung als Zuwendungszeitpunkt zugrunde zu legen ist. Anschließend setzt sich der Verfasser mit einem Urteil des FG Köln auseinander, wonach im Falle der mittelbaren Grundstücksschenkung keine AfA nach § 7 Abs. 4 EStG zu gewähren ist.

Fazit des Aufsatzes ist es, dass diese Gestaltung im geltenden Recht immer dann uneingeschränkt genutzt werden sollte, wenn es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handelt


vielleicht hilft es weiter, vom Ergebnis kann das eigentlich nicht richtig sein
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RE: AfA nach mittelbarer Grundstücksschenkung? - Eisvogel - 11.04.2012 09:16

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