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Erbe selber beim FA melden?
29.10.2007, 16:47
Beitrag: #3
RE: Erbe selber beim FA melden?
frankts schrieb:Ein Blick ins Erbschaftsteuergesetz:
§ 30 Anzeige des Erwerbs
(1) Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (§ 1) ist vom Erwerber, bei einer Zweckzuwendung vom Beschwerten binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen.....
Gruß
frankts

Danke.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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RE: Erbe selber beim FA melden? - Hans-Christian - 29.10.2007 16:47

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