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Beschwer?
10.05.2012, 08:49
Beitrag: #12
RE: Beschwer?
(10.05.2012 07:49)frankts schrieb:  Der § 10d (1) S. 3 + 4 ist die Änderungsvorschrift für 2009, aber kann ich die Änderung beantragen

Ja. Satz 3 heißt ja: "Ist für den unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum bereits ein Steuerbescheid erlassen worden, so ist er insoweit zu ändern, als der Verlustrücktrag zu gewähren oder zu berichtigen ist"

Das heißt, es wäre nicht mal ein Antrag erforderlich. Ohne Antrag aber gibt es keinen VA, und den brauchen wir ja. (Es sei denn, man möchte die Nichtänderung als VA betrachten.)

Und Satz 4 wäre die Korrekturnorm als lex specialis zu §§172ff AO, die wir bräuchten, wenn 2009 schon zu wäre.

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Beschwer? - frankts - 09.05.2012, 17:14
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