Beschwer?
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10.05.2012, 10:17
Beitrag: #13
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RE: Beschwer?
(10.05.2012 08:49)ecro schrieb: Das heißt, es wäre nicht mal ein Antrag erforderlich. Ohne Antrag aber gibt es keinen VA, und den brauchen wir ja. (Es sei denn, man möchte die Nichtänderung als VA betrachten.) Für den Verlustrücktrag ist kein Antrag erforderlich, denn es ist zurückzutragen. Der Antrag ist nur für die Beschränkung des Rücktrags notwendig. Hier liegt das Problem darin (habe ich hoffentlich zutreffend erfasst), dass von den Einkünften derart abgewichen wurde, dass das GdE nicht mehr negativ ist. Wäre noch Verlust da, hätte der Rücktrag erfolgen müssen, und der anzufechtende Bescheid wäre da. Die Festsetzung 2010 = 0, Einspruch unzulässig, Über die Höhe des Verlustes wird im Rücktragsjahr entschieden = geht nicht, weil eine Bescheidänderung mangels Verlustverrechnungspotential nicht erfolgt. Deshalb ist ein Antrag auf Änderung für 2009 erforderlich, damit man überhaupt die Tür zum Verfahren aufstößt. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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